Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Die genauen Konditionen können jedoch je nach Versicherung variieren. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die spezifischen Bedingungen und Übernahmeregelungen zu informieren. Die Berechnung der Kosten basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Kosten orientieren sich in der Regel je nach Behandlungsaufwand zwischen dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Die Preise können variieren und werden an die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung angepasst. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Ebenfalls steht es Ihnen frei, die Gebühren für die Psychotherapie selbst zu zahlen. Auch hier ergeben sich die Kosten aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Kosten orientieren sich je nach Behandlungsaufwand zwischen dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Die Preise können variieren und werden an die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung angepasst. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Da ich keine Kassenzulassung besitze, kann ich gesetzlich versicherte Patienten nur über das Kostenerstattungsverfahren behandeln. Alle hilfreichen Informationen hierzu, finden sie unter folgendem Link. Kostenerstattung Psychotherapie